Bitte unterstützt diese Petition für mehr Gerechtigkeit im Sport!
Die wassersporttreibenden Vereine und Verbände, sowie die DLRG werden durch eine Ausnahme im Sportförderungsgesetzes RLP (SportFG) gegenüber anderen Sportvereinen benachteiligt. Dieses sieht eine kostenfreie Nutzung von Wasserflächen im Gegensatz zu anderen Sportarten „in der Regel“ nicht vor.
In Rheinland-Pfalz wird die Öffnungsklausel „in der Regel“ für eine kostenfreie Nutzung der Schwimmbäder durch die Sportorganisationen nur noch sehr selten angewandt. Vielmehr wurden in den letzten Jahren die Badmieten für die Schwimmausbildung, bzw. den Schwimmsport aufgrund steigender Energiepreise in Teilen erheblich erhöht.
Viele Vereine können die Badmieten nicht mehr mit den Mitgliedsbeiträgen decken und mussten die Mitgliedsbeiträge erhöhen, bzw. planen die Erhöhung. Daher fordern die beiden Schwimmverbände in RLP und die DLRG mit Unterstützung des LSB die Änderung des § 15 II SportFG. Hallen- und Freibäder sind den Sportorganisationen ebenfalls kostenfrei zur Verfügung zu stellen.